Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Lernplattform kompetenzwerk-ki.de und den SCORM-Export
Anbieter:
Saile AI GmbH, Hohenzollernstr. 4/1, 71083 Herrenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dominique Saile
E-Mail: info@kompetenzwerk-ki.de · Amtsgericht Stuttgart, HRB 807645 (im Folgenden „Anbieter“)
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung der E-Learning-Plattform kompetenzwerk-ki.de (Teil B) sowie für die Bereitstellung von Kursen als SCORM-Pakete zum Import in ein kundeneigenes Lernmanagementsystem (Teil C) zwischen dem Anbieter und dem buchenden Unternehmen (im Folgenden „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Individuelle vertragliche Vereinbarungen (insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Angebot bzw. Auftragsbestätigung, Auftragsverarbeitungsvertrag (für alle datenschutzrechtlichen Regelungen), diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Lizenzmodelle
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden digitale Weiterbildungskurse zum Thema künstliche Intelligenz („Kurse“) zur Verfügung. Teilnehmende Personen (in der Regel Mitarbeitende des Kunden, im Folgenden „Nutzer“) können die zugewiesenen Kurse absolvieren, ihren Lernfortschritt verfolgen und nach erfolgreichem Abschluss einen Kompetenznachweis (Zertifikat) erhalten.
(2) Der Anbieter bietet folgende Lizenzmodelle an:
Basis-Lizenz: einmaliger Kursdurchlauf je Nutzer mit auditfähigem Kompetenznachweis. Ohne laufende Aktualisierung, ohne Re-Zertifizierung, ohne SCORM-Export. Das Zugangsrecht endet mit der im Angebot genannten Bereitstellungsdauer.
Laufzeit-Lizenz (Jahres- oder Mehrjahreslizenz): fortlaufender Zugang während der vereinbarten Laufzeit einschließlich laufender Inhalts-Updates, jährlicher Re-Zertifizierung über das Auffrischungsmodul, enthaltener Zusatzkurse sowie — auf Wunsch — SCORM-Export gemäß Teil C.
(3) Der konkrete Leistungsumfang (Lizenzmodell, gebuchte Kurse, Anzahl der Lizenzen, Laufzeit, Preise) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(4) Der Anbieter entwickelt die Plattform und die Kursinhalte laufend weiter. Er ist berechtigt, Inhalte zu aktualisieren und zu verbessern, solange der vertraglich vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Kurse und Preise auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden bzw. durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Ein Online-Kaufabschluss unmittelbar über die Website findet nicht statt.
(2) Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter dem Kunden einen Zugang ein und stellt die gebuchten Lizenzen bereit.
§ 4 Lizenzen, Nutzungsrechte und Seat-Logik
(1) Der Kunde erhält für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform und der gebuchten Kurse.
(2) Kurslizenzen („Seats“) werden personenbezogen je benanntem Nutzer vergeben. Bis zum erstmaligen Kursstart kann der Kunde die Zuweisung eines Seats auf eine andere Person ändern. Mit dem erstmaligen Start eines Kurses durch einen Nutzer gilt der Seat als verbraucht und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden — auch nicht nach Ausscheiden des Nutzers.
(3) Eine Lizenz darf nicht gleichzeitig oder nacheinander von mehreren Personen genutzt werden. Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Die Kursinhalte, Materialien und die Plattform dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwendet werden. Nicht gestattet sind insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe der Inhalte an Dritte sowie das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen.
(5) Zum Schutz der Inhalte setzt der Anbieter technische Maßnahmen zur Missbrauchskontrolle ein. Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung (z. B. unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten oder Kursinhalten) ist der Anbieter berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend zu sperren und den Kunden zu informieren.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Laufzeit-Lizenzen über mehrere Jahre kann im Angebot eine jährliche Zahlweise vereinbart werden. In diesem Fall ist die Vergütung für das erste Lizenzjahr gemäß Absatz 2 fällig; die Vergütung für jedes weitere Lizenzjahr ist jeweils zu Beginn des betreffenden Lizenzjahres fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gerät der Kunde mit einer Jahreszahlung in Verzug, ist der Anbieter nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Zugänge bis zum Zahlungseingang zu sperren.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet das Nutzungsrecht; eine Fortsetzung bedarf eines neuen Abschlusses bzw. einer Verlängerungsvereinbarung.
(2) Bereits ausgestellte Kompetenznachweise bleiben auch nach Laufzeitende gültig. Der Kunde und die Nutzer können sie während der Laufzeit jederzeit herunterladen; nach Laufzeitende stellt der Anbieter bis zur Löschung der Daten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage Kopien bereit.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsrechte nach § 4, § 12 bzw. § 15 vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 7 Inhalte, Mängel und Compliance-Hinweis
(1) Die Kursinhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem fachlichem Wissen erstellt und — bei Laufzeit-Lizenzen — laufend aktualisiert. Da sich das Thema künstliche Intelligenz und die zugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen schnell weiterentwickeln, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Inhalte zu jedem Zeitpunkt dem aktuellsten Stand entsprechen.
(2) Die Inhalte ersetzen keine rechtliche oder fachliche Einzelfallberatung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Kurse eine bestimmte regulatorische Wirkung beim Kunden erzielt; die Verantwortung für die eigene Compliance (einschließlich Art. 4 EU AI Act) verbleibt beim Kunden.
(3) Der Kunde teilt Mängel der Plattform, der Kurse oder der SCORM-Pakete unverzüglich in Textform mit und beschreibt sie nachvollziehbar. Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist, nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Bereitstellung einer korrigierten Version oder eine zumutbare Umgehungslösung.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 10.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte des Anbieters
Sämtliche Rechte an der Plattform, den Kursinhalten, Materialien, Texten, Grafiken, Videos und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde und seine Nutzer erhalten ausschließlich die in diesen AGB beschriebenen Nutzungsrechte. Über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten der Nutzer im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei der Plattform-Nutzung gemäß Teil B), ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Lizenzprüfung der SCORM-Pakete gemäß § 15 Abs. 2 führt der Anbieter in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung durch.
(2) Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der diesen AGB als Anlage beigefügt ist und Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Plattform sowie aus dem AVV.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
§ 11 Änderung dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für künftige Vertragsschlüsse und Verlängerungen anzupassen. Für laufende Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB fort, es sei denn, der Kunde stimmt einer Änderung in Textform zu.
Teil B — Besondere Bedingungen für die Plattform-Nutzung
§ 12 Zugang, Administration und Pflichten des Kunden
(1) Die Verwaltung der Nutzer erfolgt in der Regel durch eine vom Kunden benannte administrierende Person (Company-Admin). Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der ihm zugewiesenen Zugänge verantwortlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die Plattform ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken und im Einklang mit diesen AGB nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.
(3) Der Kunde gibt gebuchte Kurse vor dem Ausrollen an seine Nutzer frei; die Freigabe wird zu Nachweiszwecken protokolliert.
§ 13 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist (z. B. in einem gesonderten Service-Level).
(2) Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. bei eingesetzten Infrastruktur-Dienstleistern), können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Planbare Wartungsarbeiten wird der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen.
Teil C — Besondere Bedingungen für den SCORM-Export
§ 14 Voraussetzungen und Leistungsumfang
(1) Der SCORM-Export (Bereitstellung gebuchter Kurse als SCORM-1.2-Pakete zum Import in ein Lernmanagementsystem des Kunden, „Kunden-LMS“) steht ausschließlich Kunden mit aktiver Laufzeit-Lizenz zur Verfügung. Für die Basis-Lizenz wird kein SCORM-Export angeboten.
(2) Der Anbieter liefert je gebuchtem Kurs ein SCORM-Paket als individualisierte Kopie für den Kunden. Inhalts-Updates sowie die in der Laufzeit-Lizenz enthaltenen Zusatzkurse werden während der Laufzeit als neue Paketversionen bereitgestellt; der Kunde ersetzt ältere Versionen in seinem LMS zeitnah.
(3) Das Lernfortschritts-Tracking (einschließlich Abschlüssen) erfolgt beim SCORM-Export im Kunden-LMS. Zertifikate werden über das Kunden-LMS bzw. nach gesonderter Vereinbarung erstellt.
§ 15 Nutzungsrechte und Schutzmaßnahmen beim SCORM-Export
(1) Das Nutzungsrecht an den SCORM-Paketen ist auf die Vertragslaufzeit sowie auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränkt und gilt ausschließlich für das Kunden-LMS. Eine Weitergabe an Dritte, ein Einsatz für andere Unternehmen sowie jede Bearbeitung der Pakete sind unzulässig.
(2) Die SCORM-Pakete enthalten eine technische Schutzfunktion, die beim Kursstart eine pseudonymisierte Abfrage an einen Server des Anbieters sendet (Kennung der Kurskopie sowie eine nicht rückführbar verschlüsselte Lernenden-Kennung; keine Klardaten). Diese Funktion dient der Lizenzkontrolle und der Zählung aktivierter Nutzer. Das Entfernen, Deaktivieren oder Umgehen dieser Schutzfunktion ist unzulässig und berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass sein LMS und seine IT-Infrastruktur die Schutzfunktion nicht blockieren (ausgehende Verbindung zum Prüf-Endpoint des Anbieters). Störungen teilt der Kunde dem Anbieter unverzüglich mit.
§ 16 Vertragsende beim SCORM-Export
(1) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Nutzungsrecht an den SCORM-Paketen. Der Kunde entfernt die Pakete unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, aus seinem LMS und allen Sicherungen und bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, nach Vertragsende die technische Schutzfunktion zu aktivieren und die weitere Nutzung der Pakete zu unterbinden (Fernsperrung).
(3) Bereits von Nutzern erworbene Abschlüsse und ausgestellte Nachweise bleiben von der Sperrung unberührt.
Teil D — Schlussbestimmungen
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters (Herrenberg). Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.